Die Aufsichtspflicht der Erzieher/ Erzieherinnen beginnt und endet mit der Begrüßung und Verabschiedung des Kindes durch den Handschlag.
Die Abholung Ihrer Kinder durch Dritte bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch die Erziehungsberechtigten.
Sollte Ihr Kind einmal die Einrichtung nicht besuchen, benachrichtigen Sie uns bitte.
Jede übertragbare Krankheit der Kinder, sowie von Personen aus Ihrer Wohngemeinschaft, ist der Leiterin zu melden.
Nach überstandenen Infektionskrankheiten und nach Befall von Kopfläusen ist ein ärztliche Bescheinigung notwendig.
Eine Verabreichung von Medikamenten durch den Erzieher erfolgt nur über eine schrifltiche, ärztliche Anordnung.
Für die Garderobe, persönliche Gegenstände und Wertgegenstände, die in die Einrichtung mitgebracht werden, übernehmen wir keine Haftung.
Aus Sicherheitsgründen dürfen Gegenstände,die Kinder gefährden können, nicht mitgebracht werden.
Um Unfällen vorzubeugen benötigen Ihre Kinder rutschfeste Wechselschuhe, die fest an den Füßen sitzen. Bitte keine Pantoffeln mitbringen.
Die Kinder unserer Einrichtung dürfen sich im Gebäude und auf dem Außengelände frei bewegen, da wir das Konzept der offenen und lebensbezogenen Arbeit verwirklichen.
Das Rauchen sowie das Mitbringen von Hunden ist auf dem Außengelände und in den Räumen der Kita untersagt.
Die Hofeinfahrten unserer drei Häuser sind für die Feuerwehr und den Krankentransport freizuhalten.
Zusatz Krippe & Kindergarten
Halten Sie sich unbedingt an die Abhol-und Ruhezeiten!
Bitte denken Sie daran, dass auch Ihr Kind ein Recht auf Urlaub hat (ca. 20 Tage im Jahr)
Zusatz Hort
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten unserer Kita: Montag-Freitag 6.30-7.30Uhr und von 10.30-18.00Uhr (Schulzeit)