Unsere  Hausordnung 

  • Die  Aufsichtspflicht  der  Erzieher/  Erzieherinnen  beginnt  und  endet  mit  der  Begrüßung  und Verabschiedung  des  Kindes  durch  den  Handschlag.
  • Die  Abholung  Ihrer  Kinder  durch Dritte  bedarf  einer  schriftlichen  Genehmigung  durch  die  Erziehungsberechtigten.
  • Sollte Ihr Kind  einmal  die  Einrichtung  nicht  besuchen,  benachrichtigen  Sie  uns  bitte.
  • Jede  übertragbare  Krankheit  der  Kinder,  sowie  von  Personen  aus Ihrer  Wohngemeinschaft, ist  der  Leiterin  zu melden.
  • Nach  überstandenen  Infektionskrankheiten  und  nach Befall  von  Kopfläusen  ist  ein  ärztliche  Bescheinigung  notwendig.
  • Eine  Verabreichung  von Medikamenten  durch den Erzieher  erfolgt  nur über eine schrifltiche, ärztliche  Anordnung.
  • Für  die  Garderobe,  persönliche  Gegenstände  und  Wertgegenstände,  die  in die  Einrichtung  mitgebracht  werden,  übernehmen  wir  keine Haftung.
  • Aus  Sicherheitsgründen  dürfen Gegenstände,die Kinder  gefährden  können, nicht  mitgebracht  werden.
  • Um Unfällen  vorzubeugen  benötigen  Ihre  Kinder  rutschfeste  Wechselschuhe, die fest  an den Füßen  sitzen. Bitte  keine  Pantoffeln  mitbringen.
  • Die Kinder  unserer  Einrichtung  dürfen  sich  im  Gebäude  und auf  dem Außengelände  frei bewegen,  da  wir  das  Konzept  der  offenen  und lebensbezogenen  Arbeit  verwirklichen.
  • Das  Rauchen  sowie  das  Mitbringen  von Hunden  ist  auf  dem  Außengelände  und  in  den  Räumen  der  Kita  untersagt.
  • Die Hofeinfahrten   unserer  drei Häuser  sind für  die  Feuerwehr  und  den Krankentransport  freizuhalten.

    Zusatz  Krippe  &  Kindergarten
  • Halten  Sie sich  unbedingt  an  die  Abhol-und  Ruhezeiten!
  • Bitte  denken  Sie  daran,  dass  auch  Ihr  Kind  ein  Recht  auf  Urlaub  hat  (ca.  20  Tage  im  Jahr)

    Zusatz  Hort
  • Bitte  beachten  Sie  die  Öffnungszeiten  unserer  Kita:
    Montag-Freitag  6.30-7.30Uhr  und  von  10.30-18.00Uhr  (Schulzeit)